Was ist geplant?

Aktuell laufen Planungen zur Ausweisung von sogenannten Windvorranggebieten. In diesen Gebieten sollen künftig bevorzugt Windkraftanlagen gebaut werden. Aktuelle Windräder sind in der Regel bis zu 300m hoch. Die Festlegung dieser Gebiete erfolgt durch regionale Planungsverbände. Davon gibt es in Sachsen vier. Für Dresden und das Umland ist der Regionale Planungsverband  Elbtal/Osterzgebirge zuständig. Er hat am hat am 23. März 2026 beschlossen, den Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung mit Schwerpunkt Windenergienutzung offen zu legen. Im Entwurf sind über 100 Flächen ausgewiesen, auf denen künftig Windräder errichtet werden sollen. Drei Flächen betreffen das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden. So sollen in der Dresdner Heide, am Triebenberg und in Rossendorf Windvorranggebiete ausgewiesen werden.

Warum wird das geplant?

2022 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Grünen, SPD und FDP mehrere Gesetze die vom damaligen Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) vorangetrieben wurden. Inhaltlich unterstützt wurde diese Gesetzgebung auch durch die CDU. Kern der Gesetze ist die sogenannte Privilegierung von Solar- und Windkraftanlagen. Die Regeln des Natur- und Landschaftsschutzes, die sonst bei Bauvorhaben gelten wurden damit weitestgehend außer Kraft gesetzt. Sogar das Bundesnaturschutzgesetz wurde dafür geändert. Gleichzeitig wurden gesetzlich verpflichtende Quoten für die Ausweisung von Flächen zur Errichtung dieser Anlagen für alle Bundesländer festgelegt. Demnach sollen bis Ende 2027 in Sachsen 1,3% der gesamten Landesfläche als sogenannte Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Bis 2032 sollen es gar 2% sein. Grundlage dafür ist die grüne Ideologie von der Energiewende. Danach sollen alle Energieträger, die seit Jahrzehnten zuverlässig die Energieversorgung Deutschlands sicherstellen, durch Strom- und Wärmerzeugung aus Solar- und Windkraft abgelöst werden. Weltweit gibt es kein anderes Industrieland, dass so einen Weg geht.

Warum sind wir dagegen?

Bereits zweimal hat der Dresdner Stadtrat die Errichtung von Windrädern auf dem Gebiet der Landeshauptstadt abgelehnt. Diese Beschlüsse der frei gewählten Vertreter der Dresdner Bürger sollen jetzt durch Bundesgesetze ausgehebelt werden. Das ist undemokratisch und verstößt gegen den Artikel 28 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

Es gibt aber auch sachliche Gründe, die gegen die Planungen sprechen. Es war in Sachsen lange Zeit Konsens, dass es zumindest im besonders schützenswerten Naturraum Wald keine Windkraftanlagen geben soll. Dieser Konsens wurde durch die Landesregierung aufgekündigt, so dass Wälder, die angeblich keine über das normale Maß hinausgehende Schutz- und Erholungsfunktion erfüllen, für Windräder zulässig sein sollen. Aber selbst nach diesen Kriterien sind aus forstfachlicher Sicht insbesondere die Dresdner Heide, aber auch das Gebiet um den Triebenberg klar Ausschlussgebiete für Windräder. Obwohl die fachliche Bewertung des Staatsbetriebes Sachsenforst eine klare Sprache spricht, sollen trotzdem Windräder in der Dresdner Heide etwa im Bereich der Ullersdorf-Langebrücker Straße gebaut werden. Rund 6000 Hektar der Dresdner Heide sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, sie ist einer der größten Stadtwälder Deutschlands und das bedeutendste Naherholungsgebiet der Stadt. Ähnliches gilt auch für das Schönfelder Hochland. Der dörflich geprägte Teil der Landeshauptstadt, der sich durch eine einzigartige Kulturlandschaft, unberührte Natur und Landwirtschaft auszeichnet, muss vor der massiven Landschaftseinschnitten durch Windkraftanlagen geschützt werden. Man stelle sich Windräder mit 300 Metern Höhe am fast 400 Meter hohen Triebenberg, dem höchsten Berg der Stadt vor. Dieses Konstrukt würde den Fernsehturm um über 200 Meter überragen und den Charakter des Schönfelder Hochlandes unwiederbringlich zerstören. Am Standort Rossendorf wird eine weltweit führende Forschungseinrichtung bedroht, deren Anlagen durch die Auswirkungen von Windrädern massiv gestört würde.

Umfangreiche fachliche Argumente gegen Windräder in Wald- bzw. Naturschutzgebieten gibt es beim Naturschutzinitiative e.V. (NI) einem bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und §§ 63, 64 BNatSchG. (https://naturschutz-initiative.de)

Was tun wir dagegen?

Wir haben unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Pläne eine Petition dagegen gestartet. Diese Petition richtet sich an den Stadtrat in Dresden und wird dort noch vor der Sommerpause behandelt werden. Parallel dazu haben wir einen Antrag eingebracht, der den Oberbürgermeister beauftragen soll gegenüber dem Planungsverband eine klar ablehnende Stellungnahme der Stadt zu den drei geplanten Gebieten auf dem Territorium der Stadt abzugeben. Dieser Antrag ist am 4. Juni 2026 im Stadtrat zur Abstimmung. Bereits am 29. April 2026 fand eine von uns beantragte aktuelle Stunde zum Thema Windräder im Stadtrat statt.

Was können Sie tun?

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Beteiligung! „ Der Entwurf des Teilregionalplans, inklusive Begründung, Umweltbericht und weiteren Unterlagen, liegt vom 7. Mai bis 6. Juli 2026 öffentlich aus. Die Unterlagen sind dann in der Verbandsgeschäftsstelle des RPV, bei den Mitgliedern des Verbandes sowie in der Landesdirektion Dresden einsehbar. Zusätzlich werden sie online zum Download bereitgestellt. Die genauen Zeiten werden im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes veröffentlicht. Interessierte können den Planentwurf einsehen und bis zum Ende der Auslegungsfrist Stellungnahmen einreichen – online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, per E-Mail, Post oder persönlich in der Verbandsgeschäftsstelle bzw. an den Auslegungsstellen.“

https://rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind/aktuelles

Kontaktieren Sie die Bundestags- und die Landtagsabgeordneten, vor allem der CDU. Die Bundesgesetze müssen geändert werden, um eine weitere Zerstörung unserer Heimat zu verhindern. Die CDU regiert im Bund und in Sachsen. Sie hat es in der Hand den Irrweg der sogenannten Energiewende zu verlassen. Es gibt einen Beschluss des Bundesparteitags der CDU vom Februar 2026, der fordert die starren Flächenziele abzuschaffen. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem aber weitere folgen müssen.

CDU Fraktion Sachsen

Bundestagsabgeordnete – Sächsische Union