Das Grundstück für die Schwimmhalle muss bei der Bäder GmbH bleiben
Die Fraktion Team Zastrow wird am Donnerstag den 22. Mai 25 im Stadtrat einen Änderungsantrag zur Vorlage der Stadtverwaltung „Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages zum Grundstück Königsbrücker Landstraße 100 in 01109 Dresden“ stellen.
In dem Änderungsantrag greift die Fraktion Team Zastrow den eindeutigen Willen der örtlichen Vertreter der Bürger in Klotzsche, Weixdorf, Langebrück und Schönborn auf. Diese Räte hatten jeweils die Vorlage der Stadt klar abgelehnt und durch klare Forderungen nach dem zeitnahen Bau der neuen Schwimmhalle in Klotzsche auf dem reservierten Grundstück ersetzt.
Dazu Holger Zastrow: „Der Bürgerwille im Dresdner Norden ist eindeutig. Baut die Schwimmhalle Klotzsche, so wie das der Stadtrat bereits mehrfach und einstimmig beschlossen hat. Daher werden wir einen Antrag stellen, der sicherstellt, dass das notwendige Grundstück weiter bei der Bäder GmbH verbleibt und der den Oberbürgermeister verpflichtet, das Vorhaben Schwimmhalle Klotzsche mit Priorität voranzutreiben. Die im Finanzausschuss von der SPD eingebrachte Ergänzung, die den Oberbürgermeister beauftragen soll, auf einen Erhalt des Grundstückes hinzuwirken, ist sicher gut gemeint. In der Sache würde damit aber die Entscheidung über den Bau der Schwimmhalle dem Verantwortungsbereich des Stadtrates dauerhaft entzogen. Das wäre ein fundamentaler Fehler und der erste Schritt zur Beerdigung des gesamten Projektes. Die Erfahrungen zum Beispiel beim Sachsenbad sollten den Stadträten eine Lehre sein.“
Kommentieren nicht möglich