Wildwuchs an Bäumen

Team Zastrow kritisiert die systematische Vernachlässigung der Straßenbäume in Dresden.
Der Leitsatz des Straßenbaumkonzeptes von 2009 „Der Straßenbaumbestand Dresdens soll nachhaltig geschützt, gepflegt und entwickelt werden, so dass ein gesunder, attraktiver und den ökologischen Rahmenbedingungen angepasster Bestand das Bild der Landeshauptstadt prägt.“ klingt gut, wird aber in der Praxis nicht umgesetzt.
Team Zastrow hat sich in den vergangenen Wochen systematisch einen Überblick über den Zustand der Straßenbäume in Dresden verschafft, der ernüchternd ausfällt. Wildwuchs an jungen und alten Bäumen ist ein Problem, verdreckte, zugewachsene Baumscheiben ein anderes. Bäume, die in Radwege hineinwachsen sind ebenso problematisch, wie Bäume deren Kronen in den Straßenraum hineinragen.

Stadtrat Robert Reschke dazu: „Der Zustand der Dresdner Straßenbäume ist bedenklich. Wer mit offenen Augen durch unsere Stadt geht oder fährt wird bemerken, dass viele Bäume nicht von Wildwuchs befreit werden, was diese Bäume schwächt und anfällig für Wind und Wetter macht. Ebenso sind ungepflegte Baumscheiben, die von Wildwuchs überwuchert werden oder vermüllt sind nicht nur ein ästhetisches Problem. Die Gesundheit und Stabilität der Bäume hängt auch davon ab, wie die Oberfläche rings um den Stamm aussieht. Davon hängt ab, ob der Baum Wasser und Nährstoffe aufnehmen kann und das wiederum bestimmt am Ende wie lange der Baum lebt. “

Er ergänzt: „Es ist völlig unverständlich, wenn Dresden jedes Jahr hunderte neue Bäume pflanzt, die pro Pflanzung mehrere tausend Euro kosten und dann diese Bäume nicht pflegt. Dieser Umgang mit dem öffentlichen Eigentum, dass alle Steuerzahler finanziert haben darf so nicht weitergehen. Wir fordern von der zuständigen Bürgermeisterin Eva Jähnigen (Grüne) konkrete Taten, die den Verfall des Baumbestandes in Dresden aufhalten.“

Hintergrund: Das Pressegespräch fand am Sachsenplatz statt. Die dortige Ulmenallee ist als Kulturdenkmal geschützt und zudem stehen die Flatterulmen seit 1999 als Naturdenkmal unter Schutz. (Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit (§ 28 BNatSchG).)Der Pflegestand der Ulmen ist beispielhaft schlecht.

Quellen: Webseite der LH Dresden – https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/naturschutz/Schutzgebiete_nach_Naturschutzrecht.php#?searchkey=Naturdenkm%C3%A4ler&searchkey=Naturdenkm%C3%A4lern
Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Flatter-Ulmen_Sachsenplatz

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