Heute gibt es nur einen kleinen Rückblick, die kurze Woche hat keine große Themenanzahl hergegeben. Jedenfalls darf sich der Stadtrat demnächst mit einer Zweckentfremdungsverbots-Satzung von Wohneigentum beschäftigen. Was sperrig klingt, ist ein mindestens ebenso sperriges Instrument, um einen ganz kleinen Bruchteil von Wohnungen, die aktuell als Ferienwohnungen genutzt werden, wieder zu Mietwohnungen zu machen. In Dresden spricht man von rund 2.000 Wohnungen bei rund 312.500 Wohnungen, die es in Dresden insgesamt gibt. Noch vor zehn Jahren wurden jährlich zwischen 3.000 und 4.000 Wohnungen in Dresden neu gebaut, bis die Bautätigkeit aufgrund von Bundes- und Landespolitik sowie der Dresdner Verwaltung deutlich nach unten ging. All das bedeutet aber einen Eigentumseingriff bei den Betreibern der Ferienwohnungen. Der neuen Satzung voraus ging ein Stadtratsbeschluss von Rot-rot-grün vor etlichen Jahren, der eine solche Satzung gefordert hat. Möglich macht das eine Gesetzgebung von Land und Bund, die es Kommunen erlaubt – nicht aber sie dazu zwingt – , eine entsprechende Satzung zu erlassen.
Presserklärung Team Zastrow | Dresdner Neuesten Nachrichten

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