Auch wir als Team Zastrow im Dresdner Stadtrat haben eine umfangreiche Stellungnnahme zu den geplanten Vorranggebieten in Dresden an den Regionalen Planungsverband geschickt. Das Schreiben ist an dieser Stelle als PDF oder im folgenden nachzulesen.

STELLUNGNAHME / EINWENDUNG

Verfahren: Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie 2026

Betreff: Einwendung gegen die geplanten Vorranggebiete für Windenergieanlagen in der Dresdner Heide, am Triebenberg sowie im Bereich Rossendorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die vorgesehene Ausweisung der geplanten Vorranggebiete für Windenergieanlagen in der Dresdner Heide, am Triebenberg und im Bereich Rossendorf erhebe ich hiermit fristgerecht Einwendungen.

Bereits im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens hat sich gezeigt, dass die geplanten Vorranggebiete auf erhebliche Vorbehalte in der Bevölkerung stoßen. So wurde die von uns initiierte Online-Petition „Keine Windräder in der Dresdner Heide und im Hochland – Heimat schützen!“ auf dresden.de gegen die Ausweisung von Windenergieanlagen in der Dresdner Heide, am Triebenberg und bei Rossendorf von 12.575 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Diese hohe Zahl an Unterstützern verdeutlicht das große öffentliche Interesse an den Planungen und zeigt, dass die vorgesehenen Standorte in der Bevölkerung auf eine breite Diskussion und erhebliche Kritik stoßen. Ich bitte daher darum, die vorgebrachten Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Abwägungsprozesses besonders sorgfältig zu prüfen und die gesellschaftliche Akzeptanz der Planung angemessen zu berücksichtigen.

Ich halte die Auswahl dieser drei Vorranggebiete für fachlich nicht überzeugend und raumordnerisch vermeidbar. Es handelt sich um Landschaftsräume mit einer herausragenden Bedeutung für den Natur- und Artenschutz, den Erhalt des Waldes, die Naherholung sowie das charakteristische Landschaftsbild des Dresdner Nordostens. Gerade deshalb sollten diese Flächen nicht für eine großtechnische Nutzung in Anspruch genommen werden.

Nach meiner Auffassung wird den Grundsätzen einer vorsorgenden und konfliktarmen Regionalplanung nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Planung lässt nicht erkennen, dass besonders schutzwürdige Landschaftsräume konsequent geschont und konfliktärmere Alternativstandorte berücksichtigt wurden.

Aus meiner Sicht werden wesentliche Belange des Natur-, Landschafts-, Arten- und Erholungsschutzes sowie kommunale Interessen nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die Auswirkungen auf den europäischen Biotopverbund, die Erhaltungsziele benachbarter Natura-2000-Gebiete sowie die kumulativen Wirkungen mehrerer geplanter Windvorranggebiete vollständig und nachvollziehbar bewertet wurden.

Aus den nachfolgend dargestellten Gründen bitte ich darum, die geplanten Vorranggebiete im weiteren Planungsverfahren erneut kritisch zu prüfen und von einer Festlegung dieser Flächen als Vorranggebiete für Windenergie abzusehen.

Begründung

1. Landschaftsschutz und Schutzgebietsbelange

    Besonders kritisch ist, dass die geplanten Vorranggebiete in der Dresdner Heide und am Triebenberg innerhalb beziehungsweise im unmittelbaren Umfeld von Landschaftsschutzgebieten liegen. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Erhalt der Eigenart, Schönheit und Erholungsfunktion von Natur und Landschaft. Großtechnische Windenergieanlagen mit Gesamthöhen von deutlich über 200 Metern stehen diesem Schutzzweck grundsätzlich entgegen. Die Ausweisung von Vorranggebieten in oder unmittelbar an Landschaftsschutzgebieten stellt aus meiner Sicht eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele dar.

    Die Dresdner Heide zählt zu den bedeutendsten zusammenhängenden Wald- und Erholungsgebieten Sachsens und besitzt für die Landeshauptstadt Dresden eine herausragende Bedeutung als Natur- und Freizeitraum.

    Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie in oder unmittelbar an landschaftsschutzrechtlich besonders sensiblen Bereichen steht zudem im Widerspruch zum raumordnerischen Vorsorgeprinzip. Die Regionalplanung sollte konfliktarme Standorte bevorzugen und Flächen mit besonders hoher Schutzwürdigkeit von vornherein von einer technischen Überprägung freihalten. Die Auswahl von Standorten innerhalb bedeutender Wald- und Landschaftsschutzgebiete erscheint diesem Grundsatz nicht gerecht zu werden.

    2. Waldschutz

      Die Dresdner Heide sowie die Waldflächen im Bereich der Triebenberge gehören zu den wichtigsten Waldgebieten des Dresdner Umlandes. Wälder erfüllen zahlreiche Funktionen für den Naturhaushalt. Sie dienen als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Kohlenstoffspeicher, als Wasserspeicher sowie als Schutz vor Bodenerosion. Darüber hinaus besitzen sie eine hohe Bedeutung für das lokale Klima und die Naherholung. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfordert Rodungen, Zuwegungen, Kranstellflächen und technische Infrastruktur. Dies führt zu dauerhaften Eingriffen in bislang weitgehend unzerschnittene Waldgebiete und widerspricht dem Ziel eines nachhaltigen Waldschutzes.

      Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Kohärenz des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dauerhaft erhalten bleibt. Nach den naturschutzrechtlichen Anforderungen sind nicht nur unmittelbare Beeinträchtigungen einzelner FFH- oder Vogelschutzgebiete zu vermeiden, sondern ebenso funktionale Beeinträchtigungen der ökologischen Vernetzung zwischen diesen Gebieten.

      Die Planunterlagen lassen aus meiner Sicht nicht ausreichend erkennen, dass mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele benachbarter Natura-2000-Gebiete, auf regelmäßig genutzte Flug- und Wanderkorridore sowie auf die Funktionsfähigkeit des großräumigen Biotopverbundes umfassend untersucht wurden. Gerade bei mehreren räumlich zusammenwirkenden Vorranggebieten besteht die Gefahr erheblicher kumulativer Auswirkungen, die im weiteren Planungsverfahren vertieft zu prüfen sind.

      3. Bedeutung für die Naherholung

        Die Dresdner Heide, das Schönfelder Hochland mit dem Triebenberg sowie die Umgebung von Rossendorf gehören zu den wichtigsten Naherholungsräumen für die Bevölkerung der Landeshauptstadt Dresden und des Umlandes. Diese Gebiete werden intensiv zum Wandern, Radfahren, Laufen sowie zur naturbezogenen Erholung genutzt. Die Errichtung großtechnischer Windenergieanlagen würde den Erholungswert dieser Landschaften erheblich beeinträchtigen und zu einer dauerhaften technischen Überprägung bislang naturnaher Räume führen.

        4. Artenschutzrechtliche Bedenken

          Die großflächigen Wald- und Offenlandbereiche der Dresdner Heide, des Schönfelder Hochlandes und des Umfeldes von Rossendorf bieten Lebensräume und Nahrungsgebiete für zahlreiche geschützte Vogel- und Fledermausarten. Insbesondere Waldgebiete besitzen eine hohe Bedeutung für störungsempfindliche Arten. Durch Rotorbewegungen, Bauarbeiten und den Betrieb der Anlagen können erhebliche Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz entstehen. Vor einer Ausweisung sind die tatsächlichen Auswirkungen auf geschützte Arten umfassend und nachvollziehbar zu prüfen.

          Die artenschutzrechtliche Bewertung sollte dabei nicht ausschließlich auf die unmittelbaren Standorte der Anlagen beschränkt bleiben. Gerade großräumig agierende Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Wespenbussard sowie zahlreiche Fledermausarten nutzen ausgedehnte Jagd-, Nahrungs- und Flugräume, die regelmäßig über die Grenzen einzelner Schutzgebiete hinausreichen. Die Funktion der Dresdner Heide, des Schönfelder Hochlandes und der Rossendorfer Flächen als Bestandteil eines großräumigen ökologischen Verbundes ist daher in die Prüfung einzubeziehen.

          5. Natura-2000-Gebiete und Biotopverbund

            Die geplanten Vorranggebiete sind nicht isoliert zu betrachten, sondern stehen im räumlichen Zusammenhang mit zahlreichen ökologisch hochwertigen Lebensräumen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.

            Die Dresdner Heide bildet gemeinsam mit den angrenzenden Wald- und Offenlandbereichen einen wichtigen Bestandteil des großräumigen Biotopverbundes zwischen der Dresdner Elbtalweitung, dem Schönfelder Hochland, der Westlausitz und den Waldgebieten des Rödertales. Auch der Bereich Triebenberg übernimmt als Verbindungselement zwischen den strukturreichen Offenlandbereichen und den Waldgebieten eine bedeutende Funktion für den Austausch von Tier- und Pflanzenpopulationen.

            Nach den Zielen des europäischen Natura-2000-Konzeptes sollen nicht nur die einzelnen FFH- und Vogelschutzgebiete geschützt werden, sondern auch ihre funktionalen Beziehungen sowie die ökologische Durchlässigkeit der Landschaft erhalten und verbessert werden. Windenergieanlagen können durch ihre Bauwerke, Erschließungsmaßnahmen sowie betriebsbedingte Störungen zu Barrierewirkungen führen und Wander- sowie Flugkorridore insbesondere störungsempfindlicher Vogel- und Fledermausarten beeinträchtigen.

            Im Rahmen der Regionalplanung ist deshalb nicht allein zu prüfen, ob ein Vorranggebiet unmittelbar innerhalb eines Natura-2000-Gebietes liegt. Ebenso zu berücksichtigen sind mögliche erhebliche Auswirkungen auf benachbarte Schutzgebiete, ihre Erhaltungsziele sowie auf die Funktionsfähigkeit des überregionalen Biotopverbundes.

            Aus meiner Sicht wird diesen Anforderungen in den vorliegenden Planunterlagen nicht ausreichend Rechnung getragen. Insbesondere fehlt eine nachvollziehbare Darstellung der kumulativen Auswirkungen mehrerer geplanter Windvorranggebiete auf die ökologische Vernetzung im Dresdner Nordosten.

            6. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

              Die geplanten Windenergieanlagen würden aufgrund ihrer Höhe weithin sichtbar sein und das Landschaftsbild nachhaltig verändern. Besonders betroffen wären die charakteristischen Landschaftsräume der Dresdner Heide und des Schönfelder Hochlandes. Die bislang überwiegend naturnahen Wald- und Höhenlagen würden dauerhaft technisch geprägt. Die besondere landschaftliche Eigenart dieser Gebiete ginge dadurch verloren.

              7. Belastungen für Anwohner

              Zusätzlich bestehen Bedenken hinsichtlich möglicher Belastungen der Anwohner durch Schallimmissionen, Schattenwurf, nächtliche Lichtemissionen sowie die Veränderung des Wohn- und Erholungsumfeldes. Gerade in den angrenzenden Ortsteilen und Wohngebieten wird die hohe Wohn- und Lebensqualität wesentlich durch die Nähe zu naturnahen Landschaften geprägt. Diese Qualität würde durch die Errichtung großtechnischer Windenergieanlagen erheblich beeinträchtigt.

              8. Fehlende Akzeptanz und kommunale Beschlusslage

              Der Dresdner Stadtrat hat sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch gegenüber Windenergieanlagen im Stadtgebiet beziehungsweise in besonders sensiblen Landschaftsräumen positioniert. Aus meiner Sicht werden die kommunalen Interessen und die Belange der betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die übergeordneten Flächenvorgaben nicht ausreichend berücksichtigt. Die Planung vermittelt den Eindruck, dass lokale demokratische Entscheidungen hinter vorgegebenen Flächenzielen zurückstehen müssen. Eine nachhaltige Regionalplanung sollte jedoch auf Akzeptanz, Freiwilligkeit und die Berücksichtigung kommunaler Interessen setzen.

              9. Standortspezifische Bedenken – Dresdner Heide

              Die Dresdner Heide besitzt als größtes zusammenhängendes Wald- und Erholungsgebiet der Landeshauptstadt eine herausragende Bedeutung für die Bevölkerung Dresdens und des Umlandes. Das Gebiet wird jährlich von einer sehr großen Zahl von Erholungssuchenden genutzt und erfüllt wichtige Funktionen für das Stadtklima, die Frischluftversorgung sowie den Natur- und Artenschutz. Die Dresdner Heide stellt einen der letzten großflächig unzerschnittenen Landschaftsräume im unmittelbaren Umfeld einer deutschen Großstadt dar. Die Errichtung von Windenergieanlagen würde zwangsläufig zusätzliche Erschließungsmaßnahmen, dauerhafte Waldumwandlungen sowie technische Infrastruktur nach sich ziehen und den Charakter dieses Landschaftsraumes nachhaltig verändern. Darüber hinaus würde die Sichtbarkeit von Windenergieanlagen aus zahlreichen Bereichen der Dresdner Heide sowie aus angrenzenden Stadtteilen den Erholungswert des Gebietes dauerhaft beeinträchtigen.

              10. Standortspezifische Bedenken – Triebenber

              Der Triebenberg ist mit rund 384 Metern über Normalhöhennull die höchste Erhebung des Dresdner Stadtgebietes und prägt gemeinsam mit dem Schönfelder Hochland das Landschaftsbild des Dresdner Nordostens. Die Hochfläche besitzt eine besondere Bedeutung für die landschaftliche Identität der Region. Von zahlreichen Aussichtspunkten bestehen weitreichende Sichtbeziehungen in Richtung Elbtal, Sächsische Schweiz, Lausitzer Bergland und Osterzgebirge. Windenergieanlagen auf den Höhenlagen des Triebenbergs würden aufgrund ihrer exponierten Lage über große Entfernungen sichtbar sein und das historisch gewachsene Landschaftsbild dauerhaft verändern. Die technische Überprägung einer der markantesten Landschaftserhebungen Dresdens steht aus meiner Sicht nicht im Einklang mit den Zielen des Landschaftsschutzes. Zudem besitzt das Schönfelder Hochland eine hohe Bedeutung für Naherholung, Tourismus sowie den Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaft östlich von Dresden.

              11. Standortspezifische Bedenken – Rossendorf

              Der Raum Rossendorf bildet den Übergang zwischen dem Dresdner Ballungsraum, dem Schönfelder Hochland und den offenen Landschaften des Dresdner Nordostens. Die Landschaft ist bislang durch vergleichsweise geringe technische Überformung geprägt und erfüllt wichtige Funktionen als Freiraum zwischen den Siedlungsgebieten von Dresden, Radeberg und den Hochlandortschaften. Windenergieanlagen würden aufgrund ihrer Höhe weit über die vorhandenen Strukturen hinausragen und das Landschaftsbild großräumig beeinflussen. Betroffen wären unter anderem Sichtbeziehungen aus den Hochlandortschaften, aus den Naherholungsgebieten der Umgebung sowie aus Teilen des Dresdner Elbtals. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Region bereits durch verschiedene technische Infrastrukturen geprägt wird. Weitere großtechnische Anlagen würden die fortschreitende Industrialisierung der Landschaft verstärken und die Funktion des Gebietes als naturnaher Freiraum weiter einschränken.

              12. Raumordnerisches Vorsorgeprinzip und Alternativenprüfung

                Die Regionalplanung verfolgt den Anspruch, raumbedeutsame Nutzungen so zu steuern, dass Nutzungskonflikte möglichst vermieden werden. Daraus folgt, dass Vorranggebiete bevorzugt auf Flächen ausgewiesen werden sollten, die möglichst geringe Konflikte mit Natur-, Landschafts-, Arten- und Erholungsbelangen aufweisen.

                Die geplanten Vorranggebiete in der Dresdner Heide, am Triebenberg und bei Rossendorf gehören jedoch zu den ökologisch und landschaftlich hochwertigsten Bereichen des Dresdner Nordostens. Gleichzeitig bestehen innerhalb der Planungsregion zahlreiche andere Flächen mit deutlich geringerem Konfliktpotenzial.

                Vor diesem Hintergrund erscheint nicht hinreichend nachvollziehbar, weshalb gerade diese besonders sensiblen Landschaftsräume als Vorranggebiete ausgewählt wurden. Ich rege daher an, die Alternativenprüfung nachvollziehbar offenzulegen und konfliktärmere Standorte vorrangig zu berücksichtigen.

                Aus meiner Sicht entspricht dies sowohl dem Vorsorgeprinzip der Raumordnung als auch dem Grundsatz, Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden und unvermeidbare Eingriffe auf das notwendige Maß zu beschränken.

                13. Summenwirkungen

                Die Auswirkungen der geplanten Vorranggebiete dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Neben den unmittelbaren Eingriffen an den einzelnen Standorten sind auch die kumulativen Auswirkungen mehrerer Windenergiegebiete auf Landschaftsbild, Artenvielfalt, Erholungsfunktion und Lebensqualität zu berücksichtigen. Insbesondere im Dresdner Norden und Nordosten droht eine zunehmende technische Überprägung bislang weitgehend naturnaher Landschaftsräume.

                Zusammenfassende Forderung

                Aufgrund der erheblichen Konflikte mit den Belangen des Landschafts-, Wald-, Arten- und Erholungsschutzes sowie der unzureichenden Berücksichtigung kommunaler Interessen fordere ich, die geplanten Vorranggebiete in der Dresdner Heide, am Triebenberg und im Bereich Rossendorf aus dem Teilregionalplan zu streichen.

                Ich bitte darum, meine Einwendungen im weiteren Abwägungsprozess fachlich zu prüfen und zu berücksichtigen.

                Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Stellungnahme schriftlich.

                Freundliche Grüße,

                Holger Zastrow

                Fraktionsvorsitzender Team Zastrow

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